Bildungszeitgesetz
Bildungszeitgesetz
Der Sport ist die größte Personenvereinigung im Land und lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Menschen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sichert die Qualität der Sportangebote und stärkt die Kompetenz und damit die Freude an der ehrenamtlichen Vereinsarbeit. Das Bildungszeitgesetz, das es in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen gibt, ist daher ein wichtiger Baustein zur Förderung des Engagements im Verein. Laut kürzlich veröffentlichtem Freiwilligensurvey des Bundesfamilienministeriums beendet die Hälfte aller Ehrenamtlichen ihr Engagement, weil es mit den beruflichen Anforderungen kollidiert. Der Antrag auf Bildungszeit kann unter www.bildungszeitgesetz.deheruntergeladen werden.
"Kraft und Fitness"
„Kraft und Fitness“
Der Baden-Württembergische Gewichtheberverband e.V. bietet in Kooperation mit den Badischen Sportbünden und dem Württembergischen Landessportbund, sowie dem Bundesverband Deutscher Gewichtheber eine Reihe von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt „Kraft und Fitness“ an. Diese Maßnahmen orientieren sich an den Rahmenrichtlinien des Badischen Sportbundes (BSB) sowie des DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund). Die Ausbildungen schließen mit einer Abschlussprüfung ab und sind staatlich (deutschlandweit) anerkannt. Zielgruppen für alle Bereiche sind Neueinsteiger, Übungsleiter, Trainer, Sportlehrer sowie weitere Interessenten.
Die Ausbildungsorte sind die Landessportschulen Baden-Württemberg
Schöneck/ Karlsruhe und Steinbach/ Baden-Baden .
Gliederung der Ausbildungsgänge:
I Fitness – Seminare (Studio- und Vereinshelfer), Vorstufe zur ÜL C-Lizenz.
II Übungsleiter-Ausbildung Lizenz C „Kraft und Fitness“ (Kursleiter- und Vereinstrainer)
III Trainer Ausbildung Lizenz B „Kraft und Fitness“ (Trainer im vereinseigenen Fitness-Studio)
Weitere Infos bei der Geschäftstelle
Baden – Württembergischen Gewichtheberverband e.V.
Badener Platz
69181 Leimen
Tel. 06224 / 99 39 56 0